ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Moosalp Tourismus AG

  1. Allgemein

1.1 Die Moosalp Tourismus AG (nachfolgend MTAG) führt im Auftrag der Gemeinde Bürchen und Törbel die Aufgaben Information, Animation, Werbung und Verkauf für den örtlichen Tourismus aus.

 

  1. Geltungsbereich

2.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Leistungsträgern (nachfolgend LT) wie Hotels, Ferienwohnungen, Gruppenunterkünfte, Bergbahnen, Sportgeschäften und Skischulen usw. und ihren Gästen für Reservationen, welche über das Online-Buchungssystem der MTAG getätigt werden.

2.2 Die MTAG vermittelt Leistungen im Auftrag deren LT. Alle Leistungsinformationen werden von den LT mit Sorgfalt zusammengetragen und entsprechen dem aktuellen Stand. Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgt im Namen der LT. Die MTAG übernimmt keine Haftung für Veränderungen, die ohne Wissen der MTAG im Nachhinein entstanden sind, sowie für mögliche Druckfehler.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag kommt nach schriftlicher Annahme der Reservation zwischen Gast und LT zustande. Die MTAG ist nur Vermittlerin und kein Vertragspartner.

3.2 Bei Annahme der Reservierung erhält der Gast eine Bestätigung, welche gleichzeitig als (Miet-) Vertrag dient.

 

  1. Bedingungen bei Vermittlung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Gruppenunterkünfte etc.

4.1 Für den Mietvertrag zwischen LT und Gastes gelten primär die AGB des LT, inklusiv der Zahlungs- und Stornobedingungen. Für den Fall, dass der LT keine eigenen AGB hat, gelten die AGB der MTAG, einschliesslich deren Zahlungs- und Stornobedingungen (5).

4.2 Die Bedingungen (Rauchen, Haustiere etc.) sowie die Hausordnung sind einzuhalten. Die Mietobjekte dürfen höchstens mit dem Vertrag aufgeführten Personenanzahl belegt werden. Werden diese Verpflichtungen vom Gast nicht eingehalten, so kann der LT dem Gast eine kurze Nachfrist zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes gewähren und nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist den Vertrag fristlos kündigen. Der bezahlte Preis wird nicht zurückerstattet. Vorbehalten bleiben Schadenersatzforderungen des LT.

4.3 Entspricht die abgemachte Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung oder Sie erleiden einen Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet, beim LT unverzüglich den Mangel oder Schaden zu beanstanden.

4.4 Konnte keine geeignete Lösung beim LT vor Ort gefunden und Ihr Mangel somit nicht oder nur ungenügend behoben werden, so ist eine entsprechende schriftliche Beanstandung bis spätestens 30 Tage nach vertraglichem Reiseende beim Vertragspartner einzureichen.

4.5 Bei einer Unterlassung der Beanstandung beim Leistungserbringer vor Ort (4.3) oder dem Nichteinhalten der Frist zur schriftlichen Beanstandung beim Vertragspartner (4.4) erlöschen Ihre Ansprüche ohne weiteres.

4.6 Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Gast verursacht werden, muss der Gast vollumgänglich aufkommen. Schäden sind dem LT vor Abreise zu melden. Für später aufkommende Schäden, welche vom Gast nicht gemeldet wurden, muss dieser vollumgänglich aufkommen.

 

  1. Zahlungs- und Stornobedingungen

5.1 Das Inkasso erfolgt direkt beim LT oder dem Vertragspartner.

5.2 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind inklusive Mehrwertsteuer.

5.3 Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise in Schweizer Franken sind verbindlich

5.4 Bei einer offensichtlichen Falschbuchung von systembedingten Fehlern des Buchungssystem, sind die vereinbarten Preise nichtig. In diesem Fall hat die MTAG das Recht, die Falschbuchung entschädigungslos zu stornieren.

5.5 Annullierungs- und Stornierungsbedingungen werden nur zwischen den Vertragspartnern der Online-Buchungen geregelt.

5.6 Wenn der Gast vom Reisevertrag zurücktritt gelten folgende Annullierungsgebühren:

  • Annullierung 90 Tag oder länger vor Anreisetag: 100% Rückerstattung der Zahlung
  • Annullierung 89-60 Tage vor Anreisetag: 50% Rückerstattung der Zahlung
  • Annullierung 59 Tage vor dem Anreisetag: keine Rückerstattung der Zahlung
  • Kann der Vermieter das Zimmer bzw. die Ferienwohnung nach einer Annullierung zu gleichen Konditionen weitervermieten, ist der LT verpflichtet dem Gast eine 100% Rückerstattung zu erstatten.
  • Die MTAG empfiehlt eine Reisestornoversicherung abzuschliessen.

5.8 Eine Buchung mit Anzahlung oder Vorauszahlung kann vom LT storniert werden (ohne vorherige Mahnung), insofern der geschuldete Betrag vom Gast nicht fristgerecht und in voller Höhe in Übereinstimmung mit den zutreffenden Zahlungsrichtlinien des LT und der Buchung bezahlt wird.

5.9 Für Pauschalangebote der MTAG gelten die folgenden Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen:

  • Pauschalangebote können nicht storniert werden.
  • Umbuchungen sind bis 2 Tage vor dem gewählten Datum möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an das Info Center Bürchen.
  • Es werden keine Erstattungen vorgenommen.

 

  1. Vermittlungsbedingungen von Zusatzleistungen

6.1 Auch bei den Zusatzleistungen ist die MTAG analog den Unterkunftsleistungen nur der Vermittler zwischen LT und Gast. Es gelten auch die Stornobedingungen gemäss 4.

6.2 Bei Vermittlung von Zusatzleistung wie Eventsticket, Pauschalangebote etc. stimmt der Gast die vorliegenden AGB sowie diejenigen des LT zu.

 

  1. Haftung

7.1 Eine Haftung von Personenschäden, welche durch Körperverletzung, Erkrankung oder Tod des Gastes entstehen, wenn diese vom LT schuldhaft verursacht wurde, ist für die MTAG ausgeschlossen.

 

  1. Ombudsman

8.1 Jeder hat die Möglichkeit vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, den Ombudsman der zu kontaktieren. Der Ombudsman der schweizerischen Reisebranche ist bei Streitigkeiten zwischen Reiseteilnehmer und Reiseveranstalter stets um eine faire und abgestimmte Entscheidung bestrebt.

 

  1. Datenschutzbestimmungen

9.1 Es gelten zudem die Datenschutzbestimmungen der MTAG.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Der Vertrag zwischen Kunde und der MTAG untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Leuk, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden per 01.08.2019 in Kraft gesetzt.