KURTAXENREGLEMENT BÜRCHEN

Jeder Zweitwohnungsbesitzer bezahlt eine Jahrespauschale. Jeder Gast bezahlt Kurtaxe. Doch wofür? Mit den Kurtaxen werden Leistungen finanziert, welche allen Zweitwohnungsbesitzern wie auch Gästen direkt oder indirekt zu Gute kommen.

Die Kurtaxe im Überblick

Die Kurtaxe wird von jedem Gast bezahlt, welcher eine Nacht in der Gemeinde Bürchen verbringt, ohne dort wohnberechtigt zu sein. Derjenige, der die Person beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe beim Gast einzukassieren. Die Kurtaxe beträgt für einen Erwachsenen CHF 4 pro Nacht, Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte und Kinder unter 6 Jahren sind gratis. Jeder Gast ist berechtigt, eine Gästekarte zu erhalten. Weitere Informationen zur Gästekarte findest du hier.

In Hotels, Gruppenunterkünfte, Berghütten wie auch auf Camping- oder Wohnmobilstellplätzen wird die Taxe pro effektive Nacht erhoben.

ErwachseneCHF 4 pro Nacht
Kinder 6 – 16 JahreCHF 2 pro Nacht
Kinder unter 6 Jahrentaxfrei

Die Jahrespauschale im Überblick

Die Zweitwohnungsbesitzer bezahlen die Kurtaxe in Form einer jährlichen Pauschale. Die Pauschalen für die Ferienwohnungen sind im kommunalen Kurtaxenreglement definiert. Alle Übernachtungen sind in der Jahrespauschale des Objekts inbegriffen, inklusive der Vermietungen. Sie basieren auf einem Kurtaxen-Ansatz von CHF 4 und einem durchschnittlichen Belegungsgrad von 30 Nächten. Die Jahrespauschale berechnet sich wie folgt: Wohnungsgrösse mal die definierte Belegung mal der Kurtaxe.

bis 1.5 Zimmer Faktor 2CHF 240jährlich
bis 2.5 ZimmerFaktor 3CHF 360jährlich
bis 3.5 ZimmerFaktor 4CHF 480jährlich
bis 4.5 ZimmerFaktor 5CHF 600jährlich
bis 5.5 Zimmer und grösserFaktor 6CHF 720jährlich
Wie berechnet man die Kurtaxenpauschale?WohnungsgrösseBelegungKurtaxe
FaktorxAnzahl Übernachtungen pro JahrxPreis pro Übernachtung
Beispiel430CHF 4

Das Kurtaxenreglement von Bürchen kannst du hier herunterladen.

Weitere Informationen zur Kurtaxe findest du hier im Info Kurtaxenreglement.