TOURISMUSFÖRDERUNGSTAXE

Am 12. Dezember 2017 wurde das neue Reglement über die Tourismusförderungstaxe in Bürchen an der Urversammlung genehmigt. Diese Taxe ersetzt die bisher erhobene Beherbergungstaxe, welche allen Vermietern pro Übernachtung zusätzlich zur Kurtaxe verrechnet wurde. Das Inkasso der Taxe wurde von der Gemeinde Bürchen an die Moosalp Tourismus AG übertragen. Die Einnahmen aus der Tourismusförderungstaxe sind zweckgebunden und dienen ausschliesslich zur touristischen Vermarktung und der Qualitätsförderung vor Ort. Taxpflichtig sind juristische Personen und selbständigerwerbende natürliche Personen aller Branchen, die im Haupt- oder Nebenerwerb, direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren sowie Vermieter von Ferienwohnungen in Bürchen.

Wie wird die Höhe der Tourismusförderungstaxe für Vermieter berechnet?

Die TFT ist im Unterschied zur ehemaligen Beherbergungstaxe geringer und bezieht sich auf die Wohnungsgrösse. Die Sätze sind wie folgt definiert:

  • für Wohnungen bis und mit 1.5 Zimmer: CHF 20
  • für Wohnungen bis und mit 2.5 Zimmer: CHF 40
  • für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer: CHF 60
  • für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer: CHF 80
  • für Wohnungen bis und mit 5.5 Zimmer und grösser: CHF 100

Hier findest du das Reglement der Tourismusförderungstaxe von Bürchen.