SELBSTDEKLARATION ÜBERNACHTUNGSZAHLEN

Gemäss gesetzlichen Bestimmungen ist die Moosalp Tourismus AG regelmässig verpflichtet, die Logiernächte-Anzahl mittels einer Selbstdeklaration bei den Zweitwohnungsbesitzern abzufragen. (Meldepflicht gestützt auf das Kurtaxenreglement Art. 11.1)

Wir bitten dich daher, das folgende Formular zur Selbstdeklaration der Übernachtungen bis am 30. November 2023 auszufüllen.