KUR- UND TOURISMUSFÖRDERUNGSTAXE

Kurtaxen bezahlen alle Gäste, welche in Bürchen übernachten. Die Vermieter sind verpflichtet, diese bei den Gästen einzukassieren. Zudem bezahlen alle Ferienwohnungsbesitzer eine Jahrespauschale.

Alle juristischen und natürlichen Personen mit einer unabhängigen Tätigkeit in allen Branchen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren (Unternehmen, Eigentümer, die ihr Objekt vermieten, Anbieter von Unterkünften usw.) sind tourismusförderungstax-pflichtig.