ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Moosalp Bergbahnen AG

1      Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Moosalp Bergbahnen AG (MBB). Bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen können zusätzlich besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen.

 

2      Covid 19 – allfällige Zertifikatspflicht

Eine allfällige Einführung der Zertifikatspflicht für Skigebiete durch den Bund gilt im gesamten Skigebiet der Moosalpregion. Das Nicht-Benutzen der (Beförderungs-)Anlagen berechtigt weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme von gekauften Fahrkarten/Skipässen. Eine Schliessung oder Teilschliessung der Anlage ist ausdrücklich vorbehalten und begründen keinerlei Ansprüche, genauso wie bei Betriebsunterbrechungen.

 

3     Billette und Abonnemente

3.1     Gültigkeit

Billette und Abonnemente sind persönlich (Ausnahme Punktekarten) und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass, etc. nicht inbegriffen.

3.2     Magic Pass

Die Moosalp Bahnen sind ab 01.05.2023 als Partner beim Magic Pass (Magic Mountains Cooperation, Société Coopérative) Partner. Allfällige Forderungen und Rückerstattungen für Besitzer eines Magic Pass müssen direkt bei der Magic Mountains Cooperation angemeldet werden. Es gelten separate Vertragsbedingungen für den Magic Pass (Magic Mountains Cooperation). Weitere Informationen unter: www.magicpass.ch

3.3     Rabattierte Fahrkarten / Familien- und Gruppenrabatte / IV-Ausweis

  • Für den Erwerb von rabattierten Fahrkarten sind amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums erforderlich, welche unaufgefordert vorzuweisen sind. Ohne Vorlage der diesbezüglichen Ausweise werden keine vom Normaltarif abweichenden Tarife gewährt. Massgebend sind dabei die Jahrgänge, welche vor der Saison von der Moosalp Bergbahnen AG definiert wurden.
  • Ein Familienrabatt wird gewährt, wenn eine Familie gegen Vorweisung eines Ausweises drei oder mehr Skipässe gleichzeitig bezieht. Als Familien gelten ein oder beide Elternteile zusammen mit den eigenen Kindern bis zum 16. Lebensjahr (Tarifkategorie Kind).
  • Ein Gruppenrabatt wird für Vereine, Schulen oder Firmen ab 10 Personen und nur auf Voranmeldung gewährt. Ein Zusammenschluss mehrerer Familien gilt nicht als Gruppe.
  • Behinderten erwachsenen Personen mit entsprechendem IV-Ausweis wird der Skipass zum Kindertarif gewährt. Kinder mit Behinderung und entsprechendem Ausweis fahren gratis. Begleitpersonen von behinderten Kindern fahren bei uns gratis.
  • Auf Kleinkind-Karten werden keine Rabatte gewährt.

3.4     Punktekarten

Punktekarten sind für Personen in derselben Tarifklasse übertragbar und haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Ist eine Punktekarte abgelaufen, werden folgende Strafpunkte abgezogen:

1-30 Tage überschritten: 10% Strafpunkte  |  31 Tage-1 Jahr: 20%  |  Mehr als 1 Jahr: 50%

Auf Vorlegen eines Arztzeugnisses von 3 Monaten und mehr wird die Punktekarte ohne Strafpunkte um 2 Jahre verlängert.

3.5     Datenträger

Werden Tickets als Keycard ausgestellt, fällt eine Depotgebühr von CHF 10.00 an. Das Depot wird bei Rückgabe der Karte zurückerstattet. Beschädigte Karten werden nicht zurückvergütet.

3.6     Verlust oder Diebstahl

Halbtages-, Tages- und unpersonalisierte Mehrtageskarten (bis 3 Tage) werden bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt. Beim Verlust oder Diebstahl eines Saisonabos oder einer personalisierten Mehrtageskarte ab 4 Tagen wird der Skipass gegen Vorweisen des Sperrbelegs einmal ersetzt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 (zzgl. Depot) verlangt.

3.7     Umtausch / Rückerstattung

  • Gekaufte Billette und Abonnemente werden nicht umgetauscht, geändert oder zurückgenommen.
  • Die Geldrückgabe muss unmittelbar nach Ausgabe des Tickets kontrolliert werden. Spätere Reklamationen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Jeder Kunde, der einen Mehrtagespass oder Skisaisonabo kauft, kann an der Kasse oder im Onlineshop eine Versicherung abschliessen. Diese erlaubt eine Rückerstattung im Falle von Krankheit, Unfall und Bahnenschliessung aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, wie Sturm, Lawinengefahr etc., wenn mindestens 50% des Skigebiets geschlossen ist, im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von EuropAssistance.

Ohne Versicherung wird keine Rückerstattung gewährt.

  • Kann die Moosalp Bergbahnen AG ihre Pflichten aus dem Transportvertrag infolge Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermag, nur teilweise oder gar nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Skipasses keinerlei Ansprüche auf Reduktion oder Rückerstattung der Kosten.

Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Betriebseinstellungen und Sperrungen aus Sicherheitsgründen und infolge höherer Gewalt wie schlechten Schnee- und Witterungsverhältnissen, Lawinengefahr oder behördlicher Anordnungen
  • Betriebseinschränkungen und teilweise Einstellung von Transportanlagen aufgrund saisonbedingtem oder reduziertem Bahnbetrieb
  • Überlastung der Transportanlagen
  • Betriebsstörungen, z.B. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen
  • Behördliche Anordnungen oder Restriktionen (unter anderem infolge Strommangellage)
  • Freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (unter anderem infolge Sparappelen der Behörden wegen Strommangellage)
  • Pandemie oder Epidemie

3.8     Kontrolle / Missbrauch / Fälschung

Im Skigebiet können jederzeit Kontrollen von Skipässen oder Fahrkarten durch die Mitarbeiter der Moosalp Bergbahnen AG gemacht werden. Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Billette und Abonnemente können unter Anwendung derselben Bestimmung entzogen werden. Es ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.00 zu bezahlen.

Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

3.9     Fahrausweiskontrolle

Es besteht ein elektronisches Ausgabe- und Kontrollsystem für Fahrausweise. Die Leser sind ordnungsgemäss zu benutzen und der Skifahrer hat den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Der Skipass ist auf Verlangen vorzuweisen.

3.10     Eurokurs

Bei Bezahlung in EURO, gilt der Währungskurs, welcher von den Moosalp Bergbahnen AG anhand der Wirtschaftslage definiert wurde.

 

4     Zahlungsmittel

Die Moosalp Bergbahnen AG akzeptiert folgende Zahlungsmittel:

  • Bar (CHF oder EURO)
  • Alle gängigen Kreditkarten
  • Postcard
  • REKA und REKA-Card

 

5     Ausschluss vom Transport

5.1     Allgemein

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen
  • sich ungebührlich benehmen
  • die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des
    Personals nicht befolgen.

5.2     Transporte zur Ausübung eines Sportes

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett entzogen werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:

  • sich rücksichtslos verhalten hat
  • einen lawinengefährdeten Hang befahren hat
  • Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat
  • sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat

 

6     Haftung

Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

 

7     Sicherheit auf der Piste / Rettungsdienst

7.1     Allgemein

Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind zu beachten. Jeder Skifahrer fährt auf eigene Verantwortung. Die markierten Pisten sind auf keinen Fall zu verlassen. Wald- und Wildschutzzonen sind zu meiden. Halten Sie sich an die allgemeinen gültigen Vorschriften. Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und vor keinen Gefahren wie Lawinensprengungen oder Pistenmaschinen (mit Seilwinden) gesichert. Das Befahren oder Begehen der Pisten nach Pistenschluss ist aus Sicherheitsgründen verboten.

7.2     Rettungsdienst

Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Moosalp Bergbahnen AG und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden ein Betrag von maximal CHF 270.- zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Air Zermatt, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

 

8     Datenschutz

Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Kunden durch die Moosalp Bergbahnen ist in der Datenschutzerklärung auf www.moosalpregion.ch erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil der AGB.

 

9     Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Kunde und der Moosalp Bergbahnen AG untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Leuk, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Änderung:  09. Oktober 2023